Dirk Koll, 33129 Delbrück (vorläufige Fassung / Entwurf ungeprüft ) Meinungsäußerung gemäß Grundgesetz

Meine Erfahrung bezüglich Inländer-Diskriminierung:

Vorab: Geschäftlich habe ich viele Kunden und Geschäftsbeziehungen in ganz Europa. Wenn ich mich im Ausland aufhalte versuche ich die Geflogenheiten des jeweiligen Landes zu lernen und mich möglichst an diese zu halten. So spreche ich oftmals im Ausland Englisch, auch wenn die Wahl hätte mich auf deutsch zu unterhalten. Ich weiß auch, dass es Deutsche gibt, die sich im Ausland nicht unbedingt vorbildlich verhalten. Hiervon distanziere ich mich ausdrücklich. Ich habe im Ausland oftmals die Erfahrung gemacht, dass insbesondere Deutsche Autofahrer besonders zur Kasse gebeten werden, gegenüber Inländern.

In Deutschland habe ich jedoch eine ganz andere Erfahrung gemacht. Hier werden Deutsche als Inländer diskriminiert während Ausländer oder Immigranten bevorzugt behandelt werden. Dieses ist offenbar auch allen bekannt, selbst das Bundeswirtschaftsministerium ist der Meinung, dass es z.B. im Handwerksrecht eine Inländer-Diskriminierung gibt. Diese sollte beseitigt werden, ist jedoch am deutschen Handwerk im Jahr 2003 verhindert bzw. behindert worden.

1. Handwerksrecht: Was Ausländern in Deutschland erlaubt ist, ist nicht unbedingt Deutschen mit dem gleichen Werdegang erlaubt.

2. Mietrecht meine Erfahrung:

Meine Mutter hatte eine leerstehende Wohnung in Delbrück Augustinusstr. 7. Hierauf ist auch unser Kunde Fidan aus Delbrück aufmerksam geworden. Dieser lies bei mir nicht locker und wollte die Wohnung für einen Landsmann mit türkischen Immigrationshintergrund Namens Altin . Er lies keine Möglichkeit aus mir klar zu machen, daß ich diesen meiner Mutter vorzuschlagen habe. Es wurde noch darauf hingewiesen, dass Geld keine Rolle spielen würde. Obwohl auch andere Bewerber da waren, z.B. eine geschiedene Deutsche Restaurantfachfrau mit Tochter, viel aufgrund der Drängelei von Herrn Fidan und die anscheinende Liquidität auf Herrn Altin.

Bei Vertragsabschluss waren meine Mutter und mein Vater zugegen. Hier wurden leider nicht alle Absprachen schriftlich fixiert. Bzw. mein Vater ist leider kurz danach verstorben. Jedenfalls hatte sich der Mieter Altin den  Schlüssel vorab vom Vormieter ohne Absprache Zugang zur Wohnung verschafft, ohne die vertraglich vereinbarte Kaution zu hinterlegen. Jedenfalls wurden immer wieder versucht Gründe zu finden, die Miete nicht vollständig zu bezahlen. So wurde von Herrn Altin an der Heizung im Heizungskeller herummanipuliert z.B. niedriger gestellt und gleichzeitig sich beschwert, dass es nicht warm genug wird. Als das wieder einmal der Fall war, fuhr ich nach einer Reklamation erneut zum Haus. Wohlweislich habe ich meinen Mitarbeiter Stephan Weweler mitgenommen. Widereinmal  hatte Herr Altin an der Anlage die Vorlauftemperatur extrem niedrig gestellt, obwohl es draußen extrem Minusgrade waren. Nach dem ordnungsgemäßen einstellen lt. Anleitung des Herstellers durch mich und meinen Mitarbeiter Weweler funktionierte die Anlage wieder. Dann kam plötzlich der Mieter Altin herein und flippte Herr Altin aus, dass wir das nicht dürften, er möchte es wärmer in der Wohnung haben, aber nicht mehr Gas bezahlen. Ich versuchte Herrn Altin zu erklären, daß die Einstellung gemäß der Kurzanleitung auf der Heizungsanlage richtig ist. Er sagte, daß er sich da nicht dran hält. Er brauche auch die Anleitung nicht lesen, da diese nicht türkisch sei.

Die Miete kam niemals pünktlich in voller Höhe, auch wurde die vereinbarte Kaution nicht bezahlt.

Wochen später bekam ich eine email, dass es kein warmes gäbe. Ich war anlässlich der Internationalen Handwerksmesse in München (März 2003). Ich wollte die Firma Breimhorst aus Delbrück zur behebung des Problems beauftragen. Eines meiner größten  Fehler im meinen Leben war, daß ich die email sofort beantwortet habe. In der email habe ich nachgefragt, wann wohl die letzte Miete an meine Mutter überwiesen worden ist.

"Dieses ist nach Ansicht der Staatsanwaltschaft Paderborn eine schwerwiegende Nötigung und versuchte Erpressung"

Dieses war mir nicht bewusst, dass ich gegenüber einem Mieter, welcher zeitweise nicht komplett der deutschen Sprache mächtig ist, eben offensichtlich verboten ist. Viele namhafte Bürger des Kreises Paderborn, wollten mir erst den Sachverhalt nicht glauben.

Meine Empfehlung: Niemals nach der Bezahlung von Miete fragen. Insbesondere wenn der Mieter eine Reklamation hat. Es könnte insbesondere, wenn es sich um jemanden mit Immigrationshintergrund handelt,  der Eindruck erweckt werden, dass es sich um eine Erpressung handelt.

Übrigens Allein wegen der email sind Anwaltkosten von ca. 1000 EUR für mich entstanden.

Ein paar Monate (Anfang September) später bekam ich einen Tag vor einer anberaumten Gerichtsverhandlung ein anonymen Anruf. Der Anrufer wollte anonym bleiben. Er richtet mir aus, dass er im Kontakt mit der Anwaltskanzlei Austerschmidt und Lochow in Delbrück stehe um mir ausrichten wollen, dass wenn ich meine Mutter dazu bewege, dass Sie auf die offenen Mieten verzichten würde, das Strafverfahren mir gegenüber einen anderen Verlauf nehmen werde.

Folglich erfolgte ein Vergleich vor dem Delbrücker Amtsgericht. Wie gefordert verzichtete meine Mutter auf die offenen Mieten. Herr Altin und sein Anwalt Lochow sagten im Gegenzug zu bis Ende November 2003 auszuziehen.

Die Stadt Delbrück mit ein Herz für Immigranten hat natürlich Trotz Verzicht und Kürzungen auf Mieten volle Wohngeldzahlungen an Herrn Altin ausgezahlt. Schließlich hat ja die Stadt Delbrück von meiner Mutter das Wassergeld kassiert, welches Herr Altin zwar verbraucht hat, aber nicht gezahlt hat. Auf der Homepage der Stadt Delbrück wird ja schließlich darauf hingewiesen, daß genügend Geld vorhanden ist, man solle sich bei Frau Strunz melden.

Die in dem Telefongespräch mir gegenüber gemachten Zusagen wurden seitens des Anwaltsbüro Austerschmidt und Lochow zugesagt. Es folgte die Einstellung des Strafverfahrens gegenüber meiner Person.

Herr Altin hielt jedoch nicht seine Zusage. Mieten wurden auch nicht pünktlich und vollständig gezahlt. Dadurch dass sein Frau von Beruf Friseuse ist und Ihrem Beruf in der Wohnung und für alle offensichtlich auch auf der Terrasse ausführte wurden die Nebenkosten (z. B. Wasserverbrauch) erheblich erhöht. Ein Gewerbe war zwar nicht von Frau Altin angemeldet, es soll sich auch nur um eine ausgedehnte Nachbarschaftshilfe und Verwandtschaftshilfe handeln.

Da Herr Altin seine Zusagen, welche durch einen gerichtlichen Vergleich vor dem Amtsgericht Delbrück nicht gehalten hat, folgte eine Räumungsklage. Diese verzögerte sich, da Herr Altin angeblich in Delbrück keine Wohnung finden konnte, obwohl die Zeitungen voll waren mit Angeboten. Schließlich war es offensichtlich Herrn Altin nicht zumutbar in einem Ortsteil von Delbrück eine Wohnung zu nehmen, da er seine kulturellen Verbindungen nicht pflegen konnte.

Im Mai 2004 forderte Herr Altin vor Gericht die Räumungsklage zu verschieben. Vor Gericht erklärte er öffentlich, dass er inzwischen aufgrund von Barmitteln von 61.000 EUR von der Volksbank Paderborn eine Darlehnzusage